STEINKREUZ 17. JH.

Bis zur Strafrechtsreform von 1532 konnten Mord und Totschlag auch auf privater Vereinbarung gesühnt werden, indem der Täter Messen Für das Seelenheil des Getöteten lesen ließ, die Angehörigen finanziell entschädigte, eine (Buß‑)Wallfahrt unternahm und an der Stelle des Geschehens ein Kreuz errichten ließ (sog. Stein‑ oder Sühnekreuz). Der Anlass für Errichtung dieses Steinkreuzes mit den Initialen C E und der Jahreszahl 161.. (der späteste Zeitpunkt könnte 1619 gewesen sein) ist bislang unbekannt. Eine lokale Sage berichtet zwar, dass an dieser Stelle ein der Pest gestorbener schwedischer Soldat des Dreißigjährigen Krieges begraben sei, doch waren zu diesem Zeitpunkt weder die Schweden unserem Raum noch grassierte die Pest. Für die Leute, die das Wäldchen zwischen Übermoos und Pfaffing durchqueren mussten, war es sicher ei unheimliche Stätte. Man erzählt sich auch, dass ein schwarzer Hund ( Wanderer lautlos begleitet habe und an der Stelle des Kreuzes urplötzlich verschwunden sei. Aufschluss über den wahren Hintergrund zu diesem Steinkreuz könnten die Kirchenbücher von Pfaffing geben. Es anzunehmen, dass in Anlehnung an die jahrhundertelange Tradition Sühnekreuze auch über das Jahr 1532 hinaus solche Steinkreuze errichtet wurden, jedoch nicht mehr als Sühnezeichen, sondern als Erinnerungsmal an ein Unglück, z.B. beim Holzfällen oder mit einem Fuhrwerk. So kann es für Scharfeneck, Pfarrei Albaching, nachgewiesen werden, wo für den verunglückten Bauern Wolfgang Scherfl von Scherffleck (heute Scharfeneck) ein Steinkreuz mit der Jahreszahl 1725 und den Anfangsbuchstaben seines Namens W S errichtet wurde.